Reha-Prophy - Praxis für Physiotherapie in Lüneburg 
 

Heilpraktiker für Physiotherapie in Lüneburg

In unserer Praxis ist eine physiotherapeutische Untersuchung und Behandlung unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne ärztliche Verordnung möglich.
Praxisinhaber Thomas Kellmer verfügt über die persönliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie. Die Erlaubnis wurde durch das Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg erteilt.


Was bedeutet "Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie"?

Die sektorale Heilpraktiker-Erlaubnis ermöglicht Thomas Kellmer, Patientinnen und Patienten innerhalb des physiotherapeutischen Tätigkeitsgebiets auch ohne vorherige ärztliche Verordnung zu untersuchen und zu behandeln.
Zu Beginn werden die Beschwerden, die gesundheitliche Vorgeschichte und die relevanten körperlichen Funktionen erfasst. Anschließend wird beurteilt, ob eine physiotherapeutische Behandlung ohne ärztliche Verordnung möglich und sinnvoll erscheint.
Die Erlaubnis gilt ausschließlich für das Gebiet der Physiotherapie. Ergeben sich Hinweise auf Erkrankungen oder Verletzungen, die ärztlich untersucht oder behandelt werden müssen, erfolgt keine beziehungsweise keine weitere Behandlung ohne entsprechende medizinische Abklärung.
Die beschränkte Heilpraktiker-Erlaubnis ermöglicht den Direktzugang nur innerhalb ihres fachlichen Bereichs; sie ist keine allgemeine Heilpraktiker-Erlaubnis. Serviceportal Niedersachsen, Deutscher Verband für Physiotherapie


Ablauf der Behandlung ohne ärztliche Verordnung

  • Terminvereinbarung: Sie vereinbaren einen privaten Termin ohne ärztliche Verordnung.
  • Erstuntersuchung: Thomas Kellmer erfasst Ihre Beschwerden und prüft, ob sie in den physiotherapeutischen Tätigkeitsbereich fallen.
  • Behandlungsplanung: Wenn eine physiotherapeutische Behandlung vertretbar erscheint, werden Vorgehen, Ziele und voraussichtliche Kosten mit Ihnen besprochen.
  • Behandlung oder Weiterverweisung: Die Behandlung beginnt im vereinbarten Rahmen. Falls eine ärztliche Abklärung erforderlich erscheint, werden Sie entsprechend darauf hingewiesen.


Wann kann dieses Angebot infrage kommen?

Eine Behandlung ohne ärztliche Verordnung kann beispielsweise bei Beschwerden und funktionellen Einschränkungen des Bewegungsapparates infrage kommen. Dazu können Rücken-, Nacken-, Schulter-, Gelenk- oder Kieferbeschwerden gehören.
Ob die Behandlung übernommen werden kann, wird immer im Einzelfall beurteilt. Neu auftretende starke Schmerzen, deutliche Verletzungen, neurologische Auffälligkeiten, Fieber oder andere unklare Beschwerden sollten zunächst ärztlich abgeklärt werden.

Kosten und mögliche Erstattung

Die Untersuchung und Behandlung ohne ärztliche Verordnung ist eine privat zu zahlende Leistung. Über die voraussichtlichen Kosten informieren wir Sie vor Beginn der Behandlung.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese privat vereinbarten Leistungen in der Regel nicht. Bei privaten Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder Zusatzversicherungen hängt eine mögliche Erstattung vom jeweiligen Vertrag und Tarif ab.
Bitte klären Sie eine mögliche Kostenübernahme vorab mit Ihrer Versicherung. Die vereinbarte Vergütung ist unabhängig davon zu zahlen, ob die Versicherung die Rechnung vollständig, teilweise oder nicht erstattet.

Termin für eine Behandlung ohne Verordnung vereinbaren

Sie möchten wissen, ob eine physiotherapeutische Behandlung ohne ärztliche Verordnung für Ihr Anliegen infrage kommt? Rufen Sie uns unter 04131 42 92 0 an oder nutzen Sie unsere Kontaktseite.